Niedrigste Kosten Wir berechnen nur die gesetzlichen Mindestgebühren.
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Einvernehmliche Scheidung · bundesweit

Einvernehmliche Scheidung. Einfach, fair, digital.

Wir begleiten Sie bundesweit durch Ihre einvernehmliche Scheidung – transparent, schnell und zu fairen Konditionen. Ergebnis Ihrer Kostenberechnung erhalten Sie bequem per E-Mail.

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§
Seit 2013 — keine Plattform

Direkt beim Anwalt

Durchgehend dieselbe Kanzlei statt wechselnder Bearbeiter — ohne Vermittlungsplattform, ohne Provisionskette. Eine feste Ansprechperson, volle Verschwiegenheitspflicht, von der ersten Frage bis zum Beschluss.

Plattform oder Anwalt? Der Unterschied
VKH / PKH
Auch ohne Rücklagen

Wenig Geld? Geringes Einkommen?

Über die Verfahrenskostenhilfe (früher „Armenrecht“) zahlt der Staat Ihre Scheidung – ganz oder gegen kleine Raten.

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Nur RVG-Mindestgebühren

Niedrigste Kosten — garantiert

Ausschließlich gesetzliche Mindestgebühren — keine Aufschläge, keine versteckten Kosten.

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Ihre Vorteile

Warum einvernehmlich der bessere Weg ist

Eine einvernehmliche Scheidung ist für die allermeisten Paare der schnellere, günstigere und schonendere Weg, eine Ehe zu beenden. Statt eines langwierigen Streits vor Gericht einigen sich beide Partner im Vorfeld über die Folgen der Trennung – und das Verfahren beschränkt sich darauf, die Scheidung formal beim Familiengericht auszusprechen. Das spart nicht nur Zeit und Geld, sondern erspart allen Beteiligten auch die emotionale Belastung eines „Rosenkriegs“.

Der wohl wichtigste Vorteil liegt in den Kosten: Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigen Sie nur einen einzigen Anwalt für beide Partner, und wir rechnen ausschließlich nach den gesetzlichen Mindestgebühren ab – ohne Zusatzhonorare. Hinzu kommt die Geschwindigkeit: Ist das Trennungsjahr abgelaufen und sind sich beide einig, ist das Verfahren oft in wenigen Wochen erledigt. Gerade wenn Kinder betroffen sind, zahlt sich der einvernehmliche Weg aus, weil gemeinsame Lösungen den Nachwuchs entlasten und einen respektvollen Neuanfang ermöglichen. Und weil wir den gesamten Ablauf digital und bundesweit abwickeln, entstehen Ihnen weder Reiseaufwand noch Überraschungen bei den Kosten.

  • Schnelle Abwicklung – nach Ablauf des Trennungsjahrs meist in wenigen Wochen erledigt.
  • Niedrigste Kosten – nur ein Anwalt erforderlich, ausschließlich gesetzliche Mindestgebühren, keine Zusatzhonorare.
  • Schutz der Familie – gemeinsame Lösungen vermeiden Streit und entlasten besonders die Kinder.
  • Planbar & digital – klarer Ablauf, feste Preise, bundesweit ohne Reiseaufwand.

Online-Kostenrechner 2026

Berechnen Sie Ihre Scheidungskosten sofort – kostenlos und unverbindlich. Sie sehen das vorläufige Ergebnis direkt auf der Seite. Ihr verbindliches Festpreis-Angebot erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden während der Geschäftszeiten per E-Mail – in der Regel sogar binnen 2 Stunden.

Rechtsstand: Alle Berechnungen basieren auf den aktuellen Gebührentabellen 2026 (RVG, FamGKG) und den Freibeträgen der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2026 (PKHB).
So funktioniert's: Angaben eintragen, berechnen lassen, vorläufiges Ergebnis sofort einsehen. Ihr verbindliches Festpreis-Angebot folgt innerhalb von 24 Stunden während der Geschäftszeiten per E-Mail – in der Regel binnen 2 Stunden.
= Pflichtfeld optional = freiwillige Angabe
Ihr monatliches Nettoeinkommen
Durchschnitt der letzten 3 Monate (inkl. Kindergeld)
Nettoeinkommen des Partners
Durchschnitt der letzten 3 Monate
Gemeinsame minderjährige Kinder
Erhöht Freibeträge
Monatliche Kreditraten (optional)
Senkt Ihren Verfahrenswert und damit Ihre Kosten
Gemeinsames Netto-Vermögen (optional)
Sparguthaben/Wertpapiere abzügl. Schulden – Eigenheim & Altersvorsorge bleiben außen vor
Wir wissen, dass diese Angabe persönlich ist. Sie erhalten auch ohne Vermögensangabe ein Ergebnis. Liegt Ihr Vermögen über 100.000 € (zzgl. 10.000 € pro gemeinsamem Kind), wirkt es sich auf den Verfahrenswert aus – dann klären wir den genauen Wert im Beratungstermin. Ihre Daten löschen wir nach 6 Wochen automatisch. Keine Weitergabe an Dritte.
Zusätzlich geprüft: Wir prüfen für Sie automatisch eine Reduzierung des Verfahrenswerts sowie einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH). Beides kann Ihre tatsächlichen Kosten zusätzlich deutlich senken.
Anrede
Für die persönliche Ansprache in unserem Angebot
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Hier senden wir Ihnen Ihr Festpreis-Angebot
  • ✓ Unverbindlich
  • ✓ Kostenfrei
  • ✓ Verschlüsselt übertragen
  • ✓ Antwort meist binnen 2 Stunden
So beauftragen Sie uns

Mit uns in vier Schritten zu Ihrer Scheidung

So einfach läuft die Beauftragung – transparent, digital und ohne Kundenkonto.

Symbolbild Unterlagenliste – Checkliste für die Scheidung
01
Keine Anmeldung erforderlich

Unterlagenliste erhalten

Laden Sie die vollständige Liste aller für eine einvernehmliche Scheidung benötigten Unterlagen als PDF herunter. So wissen Sie von Anfang an, was wichtig ist.

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Angaben übermitteln
02
Sicher & vertraulich

Angaben übermitteln

Übermitteln Sie Ihre Daten sicher über den Kostenrechner. Sie sehen sofort das vorläufige Ergebnis auf der Seite. Ihr verbindliches Festpreis-Angebot folgt innerhalb von 24 Stunden während der Geschäftszeiten per E-Mail – in der Regel binnen 2 Stunden, ohne Kundenkonto und ohne Registrierung.

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Einreichung beim Gericht
03
Wir übernehmen die Formalitäten

Einreichung beim Familiengericht

Nach Ihrer Zustimmung übernehmen wir die formelle Einreichung. Alle Unterlagen werden vollständig vorbereitet – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Gerichtstermin
04
Der letzte formale Schritt

Termin beim Gericht

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist der Termin meist kurz und sachlich. Wir bereiten Sie vor und stehen Ihnen unterstützend zur Seite.

Gut zu wissen: Die vier Schritte oben beschreiben die Beauftragung bei uns. Wie eine Scheidung darüber hinaus rechtlich abläuft – vom Trennungsjahr über den Versorgungsausgleich bis zum Gerichtstermin und der Rechtskraft – lesen Sie ausführlich im Ablauf der Scheidung Schritt für Schritt →

Ihr Schnell-Check

Sind alle Voraussetzungen erfüllt?

Kein juristisches Vorwissen nötig – prüfen Sie in 30 Sekunden, ob wir Ihnen helfen können.

Frage 1 von 5
Wollen beide Partner die Scheidung?
Frage 2 von 5
Leben Sie bereits getrennt?
Frage 3 von 5
Sind Sie sich bei Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen einig?
Frage 4 von 5
Haben Sie gemeinsame minderjährige Kinder?
Frage 5 von 5
Verfügen Sie über die wichtigsten Unterlagen?
Alle Voraussetzungen erfüllt

Sie können sofort starten.

Eine einvernehmliche Scheidung ist in Ihrer Situation möglich. Sie sparen Zeit, Nerven und bis zu 60% der Kosten gegenüber einem streitigen Verfahren.

Mit kleinen Hürden möglich

Sie sind fast bereit.

Einige Voraussetzungen sind noch offen – das ist normal und in den meisten Fällen lösbar. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, wie Sie die fehlenden Punkte am schnellsten erfüllen.

Voraussetzungen noch nicht erfüllt

Eine einvernehmliche Scheidung ist aktuell schwierig.

Bei fehlender Einigkeit oder unerfülltem Trennungsjahr ist eine einvernehmliche Scheidung (noch) nicht möglich. Wir beraten Sie kostenlos zu Ihren konkreten Optionen – auch zum Trennungsjahr und zu Mediation.

Anonym · keine Datenspeicherung

Erfüllt

  • Beide Partner wollen die Scheidung
  • Trennungsjahr (mind. 12 Monate) ist erfüllt
  • Einigkeit bei Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen
  • Wichtige Unterlagen (Heirats-, Geburtsurkunden) griffbereit
  • Ein Anwalt genügt – Paare nutzen ihn gemeinsam

Nicht erfüllt

  • Ein Partner lehnt die Scheidung ab
  • Trennungsjahr ist noch nicht erfüllt
  • Uneinigkeit bei Unterhalt oder Vermögen
  • Streit um Sorgerecht oder Umgang
  • Offene Konflikte führen zu streitigem Verfahren

Was ist das Trennungsjahr?

Gesetzliche Voraussetzung für die Scheidung in Deutschland: mindestens 12 Monate getrennt leben. Eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist möglich (getrennte Schlafzimmer, Finanzen, Haushalt).

Mehr erfahren →
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Viele Fragen tauchen erst im Laufe einer Trennung auf. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden, Mo–Fr.

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Beide Ehepartner wollen die Scheidung, sind sich über alle wesentlichen Scheidungsfolgen einig und haben das Trennungsjahr erfüllt. Vorteil: Nur ein Anwalt nötig, schneller und günstiger.
Brauchen wir zwingend einen Anwalt?
Ja – vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang nach § 114 FamFG. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es jedoch, dass ein Ehepartner einen Anwalt hat. Wir informieren stets beide Partner gleichermaßen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Start: Heiratsurkunde, Personalausweise, ggf. Geburtsurkunden der Kinder. Die vollständige Liste erhalten Sie hier als PDF.
Wie lange dauert das Verfahren?
Nach Ablauf des Trennungsjahres dauert das gerichtliche Verfahren meist nur wenige Wochen. Der Gerichtstermin selbst dauert in der Regel nur wenige Minuten.
Was kostet die Scheidung?
Wir erheben ausschließlich die gesetzlichen Mindestgebühren – kein Zusatzhonorar. Ihre persönliche Kostenübersicht erhalten Sie nach Ausfüllen des Formulars per E-Mail. Dank Preisgarantie bleibt Ihr Angebot 2 Wochen verbindlich.
Wie sicher sind meine Daten?
Alle Daten werden DSGVO-konform, verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Angebots­erstellung verwendet. Wir versenden das Ergebnis per E-Mail – mit Double-Opt-In-Verfahren.
Stimmen unserer Mandanten

Ein fairer Neuanfang für beide Seiten

Vertrauen entsteht durch Klarheit. Wie echte Mandanten ihre einvernehmliche Scheidung bei uns erlebt haben.

★★★★★

„Alles wurde ruhig, transparent und fair erklärt. Wir wussten jederzeit, wo wir stehen – ohne Druck oder Streit."

TK
Tobias K.
Einvernehmliche Scheidung · 2025
★★★★★

„Wir hätten nie gedacht, dass eine Scheidung so unkompliziert möglich ist. Die digitale Abwicklung hat uns enorm viel Zeit gespart."

SM
Sandra M.
Einvernehmliche Scheidung · 2025
★★★★★

„Für uns war wichtig, dass die Trennung fair bleibt – vor allem für die Kinder. Alles lief ruhig und respektvoll ab."

FH
Familie H.
Einvernehmliche Scheidung · 2024
Bereit für den nächsten Schritt

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Wir kümmern uns um den Rest.

Fordern Sie unverbindlich Ihr konkretes Angebot an – Sie behalten jederzeit die Kontrolle.

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